54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
Datenschutzerklärung | Zum Archiv | Suche




Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2005
Schauplatz Koeln - der Fall Abbe Reiling


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
Open Letter to most Reverend Bishop M. Pivarunas


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
Zur Frage der Gültigkeit der heiligen Messe


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
ES MONSEÑOR LEFEBVRE UN OBISPO ORDENADO VALIDAMENTE


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Offener Brief an H.H. P. Perez


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
Korrektur zu: Zum Problem einer möglichen Papstwahl


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Leserbrief Zum Problem, ob eine Bischofsweihe per saltum erfolgen darf


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1998
Zum Problem der Clerici vagantes u. der Theologenausbildung


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
Der theologische Standpunkt der CMRI


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
BISCHOFSWEIHE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Werner Schneider / Köln


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
HINWEIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
WARNING REGARDING A SUPPOSED BISHOP


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUM TODE VON MGR. GEORGE MUSEY


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
Erklärung zu den von Mgr. Lefebvre gespendeten Weihen


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
BERICHT AUS BRÜSSEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
DAS SAKRAMENT DER AUFNAHME IN DIE PFARRKARTEI


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
Y seréis como Dios (Gn. 3, 5)


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
And thou wilt be like God (Gen. 3,5)


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Sorge um die eucharistischen Gestalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
QUE PENSER DE LA MISE AU POINT DE M. ALPHONSE EISELE?


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
EL PROBLEMA DE LA RESTITUCION DE LA JERARQUIA CAT. 1.Cont


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
E sarete come Dio (Gn. 3, 5)


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2015
Tuet dies zu meinem Gedächtnis (Lk. 22,19)


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Über die Ewigkeit


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2024
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2024
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS
 
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS

- Ansichten eines Ex-Econers



Anmerkungen der Redaktion:

Am Tage nach seiner Bischofskonsekration (bzw. Bischofskonsekration in Anführungsstrichen) gab Mgr. Dolan - vgl. EINSICHT Nr.5, 23. Jahrg., Febr. 1994 - Fr. Casimir Puskorius, dem Redakteur der Zeitschrift "The Reign of Mary" ein Interview, welches wegen der von Dolan darin vertretenen Auffassung bemerkenswert ist. Diese Zeitschrift wird herausgegeben von der Kommunität CMRI, der auch der Konsekrator, Mgr. Pivarunas, angehört. Interessant und entlarvend sind einerseits die Retrospektive der Position Lefebvres und andererseits die Vorstellungen und Ideen Dolans zur Bewältigung unserer Krise. Da eine Reihe von Aussagen einer Erläuterung oder einer Richtigstellung bedarf, folgt im Anschluß an das Gespräch eine Stellungnahme der Redaktion.

(Das Interview erschien in "The Reign of Mary", Vol. XXV, Nr.76; wir geben es gekürzt in der Übersetzung von Herrn Eugen Golla wieder.)

Die im Kommentar von mir kritisierten Äußerungen Dolans (und Mgr. Pivarunas) sind nicht isoliert zu sehen, sondern im Zusammenhang mit einer noch folgenden, umfassenderen Definition unseres gesamten Widerstandes.
 
E. Heller

****

Fr. Puskorius (Puk.): "Exzellenz, weshalb haben Sie die Priesterbruderschaft St. Pius X. verlassen?"

Mgr. (bzw. 'Mgr.') Dolan (Dolan): "Ich gehörte zu einer Gruppe von neun Priestern, die aus der Bruderschaft ausgewiesen wurden, weil wir respektvoll Mgr. Lefebvre zu einigen Antworten wegen unserer Beziehung zur Konzilskirche drängten. Vielleicht gehörte es zu seiner schwachen Seite, sich nicht darüber zu beunruhigen, ob Johannes Paul II. oder Paul VI. legitime Päpste seien. (1) Die Materie bekam einen ekklesiologischen Hintergrund, woraus sich ein theologisches Problem entwickelte, welches jedoch verworren blieb und das praktische Leben der Gläubigen in Mitleidenschaft zog. So drangen wir auf Mgr. Lefebvre auch mit Fragen bezüglich der Annulierung von Ehen ein und über unsere Beziehung zu Priestern, welche nach dem neuen Ritus (2) geweiht worden waren... dies waren einige unserer hauptsächlichsten Interessengebiete. Er - Mgr. Lefebvre - wollte, daß wir gegenüber diesen Fragen eine ähnlich diffuse und ambivalente Haltung einnehmen sollten wie er selbst. Wir konnten das aber nicht, und dies führte schließlich zu unserer Entlassung." (3)

Puk.: "Auf welche Widerstände sind Sie gestoßen, nachdem Sie sich bereit erklärt hatten, sich zum Bischof weihen zu lassen?"

Dolan: "Der Teufel richtete sein Geschütz auf die naturgemäße Tendenz, welche die traditionalistischen Katholiken gegenüber dem Separatismus haben und auf ihre in hohem Grade Urteil fällende und ziemlich skrupulöse Haltung. Jeder traditionalistische Katholik tendiert dahin, die Gruppe, der er angehört, als die einzig katholische anzusehen, als die einzige, die eine 'weiße Weste' hat. Etwas, was ich sehr interessant bei Gesprächen mit Ihren Priestern und Gläubigen fand, ist eine andere Perspektive hinsichtlich der von Ihnen so genannten Lefebvre-Bewegung zu erhalten. Wir müssen aber eingestehen, daß wir eine Fülle von Fehlern machten und nicht frei von Skandalen sind. Wir befinden uns somit nicht in der Lage, Steine auf andere zu werfen."

Puk.: "Können Sie ein für allemal dem Streit ein Ende bereiten, daß die Priesterweihen von Mgr. Lefebvre irgendwie suspekt sind, weil die Möglichkeit besteht, daß Kardinal Liénart ein Freimaurer war und daher möglicherweise das Sakrament ungültig machte?"

Dolan: "Sehen wir, ob wir wenigstens einige der Risse in der Freimaurerei hier erweitern können. Die Gründe, die hinter dieser Anklage stecken, haben nichts mit dem Kirchenrecht, dem Leben der Kirche und der Praxis des Papstes und der Kurie zu tun, aber mit der skruplösen und separatistischen Haltung (ich sehe den Splitter im Auge meines Bruders, aber nicht den Balken in meinem eigenen Auge), die in der traditionalistischen Bewegung eingewurzelt ist. (...) Hinsichtlich der Theologie rate ich den Leuten zu lesen, was die Dogmatiker, die Moraltheologen, die Kanonisten sowie der Papst und die Beschlüsse der Römischen Kongregationen wirklich sagen. Sie werden bald die Weisheit und die Klugheit der Mutter Kirche, das Minimum, das erforderlich ist, erkennen. (4) Man muß als Katholik gültige Sakramente empfangen, die mit der richtigen Materie und Form gespendet werden. Die Intenion ist eine interne Angelegenheit, die niemand überhaupt zu beurteilen vermag. (5) Sobald man damit beginnt, kommt man zu keinem Ende. Wir müssen der Gerechtigkeit halber im Gedenken an den ausgezeichneten Kard. Liénart sagen, daß er, obwohl er während des Vatikanums II - wie viele andere auch - toll wurde, nichtsdestoweniger eine lange und glänzende Karriere im Dienste der Kirche machte. Da gibt es auch keine Spur von einem objektiven Beweis, daß er Freimaurer war. (6) Schließlich wissen wir, daß Talleyrand zur Zeit der Französischen Revolution Freimaurer war und wir wissen sicher, daß bei Unterzeichnung des Konkordates zwischen dem Papst und Napoleon keiner der franz. Bischöfe nochmals geweiht wurde, obwohl die Mehrzahl der Bischöfe ihre Weihe von Talleyrand herleitete. (7) Man sagt, daß Kard. Rampolla ein Freimaurer war. (8) Ich weiß nicht, ob es wahr ist - ich besitze keine objektiven Beweise. Dennoch ist dies fast ein Dogma für viele Traditionalisten. Sehr interessant. Kard. Rampolla weihte [den späteren] Kard. Merry de Val, einen wunderbaren Mann." (9)

Puk.: "Wie wollen Sie die Arbeit mit Bischof Pivarunas aufteilen?"

Dolan: "Ich glaube, daß ich ihm in Mexiko helfen werde. Der Bischof muß es regelmäßig besuchen, denn dort befindet sich ein Seminar, und viele Kinder sind zu firmen. Danach besteht noch die Frage der Ausweitung unseres Apostolates, besonders in Europa und unter den ehemaligen Lefebvre-Priestern in den U.S.A., die ohne Bischof sind."

Puk.: "Würden Sie sich über die ordentliche Jurisdiktion kritisch äußern?"

Dolan: "Ja, wir Bischöfe besitzen nicht die ordentliche Jurisdiktion. Wir sind Bischöfe in einer außerordentlichen Zeit ohne Papst. Wir sind verpflichtet, in Liebe und im Sinne der Gerechtigkeit die Sakramente zu spenden. Unsere Pflicht ist es, zu helfen und zu dienen. Wir besitzen keine ordentliche Jurisdiktion und können daher den Priestern keine Befehle erteilen." (10)

Puk.: "Manche sagen, die traditionalistischen katholischen Bischöfe müßten eine ordentliche Jurisdiktion haben, da es andernfalls keine Autorität in der Kirche gäbe."

Dolan: "Das ist ein interessanter Punkt. Die, welche ihn einbringen, nehmen gewöhnlich philosophische Unterscheidungen vor. Ich muß eingestehen: nur durch die Fürbitte der hl. Katharina von Alexandrien, der Patronin der Philosophen, machte ich meine Philosophie. So kann ich sicherlich nicht sagen, meine moralische Autorität erstrecke sich auch auf die Philosophie. Dennoch glaube ich, daß eine sehr einfache philosophische Unterscheidung hier vorgenommen werden kann, indem man sagt, daß natürlich die Autorität gegenwärtig ist - potentiell. Wenn alles ein bißchen geregelt, ein we-nig klarer ist, wird dann die Möglichkeit in Handeln übergehen. Die Kirche wird sich dann - wie es ihr Recht ist - mit einem Oberhirten versehen und wiederhergestellt werden. Es ist nicht nötig, 'durch Reifen zu springen' oder wie die Episkopalen oder die Orthodoxen zu werden oder eine Art von realer Autorität den Apostaten zu geben, die behaupten, katholisch zu sein. (11) Wir können diese beiden problematischen Positionen vermeiden mittels einer einfachen philosophischen Unterscheidung."

Puk.: "Wäre dies das metaphysische Prinzip in actu und in potentia?" (12)

Dolan: "Genau."

Puk.: "Können Sie den Eid erläutern, den Bischof Pivarunas bei seiner Weihe zum Bischof zusammen mit Bischof Carmona ablegte?"

Dolan: "Ich glaube, daß eine Rücksprache mit sämtlichen Bischöfen der Thuc-Linie - wenigstens mit denen, welche noch ein bestimmtes Ansehen genossen oder vertrauenswürdig waren - vor der Bischofsweihe lästig gewesen wäre. Eine Befragung wäre selbstverständlich erforderlich gewesen, aber hier gab es so viele Probleme und Schwierigkeiten - und wenn wir das offen aussprechen wollen - Skandale mit Bischöfen der Thuc-Linie, daß es mein eigener Wunsch ist, eines neues Kapitel aufzuschlagen." (13)

Puk.: "Wie sehen Sie die Zukunft der Kirche?"

Dolan: "In aller Bescheidenheit glaube ich, daß diese Konsekration in gewissem Sinne ein geschichtlich bedeutender Schritt war, denn er verband die beiden großen Reihen der Tradition - die Lefebvre- und die Thuc-Linie, welche beide sowohl positive als auch negative Züge haben, miteinander. Ich glaube, daß auf Seiten der Priester, Ordensleute und Laien, denen wir dienen, wirklich der Wunsch vorhanden ist, vorwärts zu gehen und die Vergangenheit ruhen zu lassen und nicht immer hervorzuheben: 'Ich bin ein Thuc-Bischof' oder: 'Er ist ein Lefebvre-Priester', sondern - so wie es der Bischof [Pivarunas] letzte Nacht sagte: 'Wir alle sind Katholiken'." (14)

***
Anmerkungen:

(1) Obwohl die Häresien Pauls VI. und später die Johannes Pauls II. immer offenkundiger geworden waren, verpflichtete M. Lefebvre seine Kleriker und Seminaristen, diese Häresiarchen als legitime Päpste anzuerkennen. Alle, die diese Position nicht teilten bzw. teilen konnten und Lefebvres Lavieren und Taktieren (d.i. die angeblichen Autoritäten zwar förmlich anzuerkennen, ihnen aber nicht zu gehorchen) ablehnten, wurden rigoros mit besonderem lefebvreischen Haß  verfolgt und mußten das Seminar bzw. ihre Stellung verlassen. Nach dem Tode von M. Lefebvre setzte der Obere Schmidberger diese Strategie mit unverminderter Härte - wenigstens offiziel - fort. - Dieser Verfügung war damals auch H.H. Dr. Katzer zum Opfer gefallen, der von Lefebvre gezwungen worden war, seine Stelle als Lehrer im Seminar von Weißbad aufzugeben, obwohl er dorthin von Schmidberger und Herrn Prof. Siebel geholt worden war, die seine sedisvakantistische Position sehr genau gekannt hatten.

(2) Ich erinnere hier an den Fall eines polnischen Klerikers, der nach dem neuen (d.i. ungültigen) Ritus geweiht und von Econe in Saarbrücken als Seelsorger eingesetzt worden war, bis er erst auf Protest von seiten der Gläubigen sub conditione heimlich von Lefebvre 'nachgeweiht' wurde. Damit war der Econe-Chef gezwungen gewesen, den neuen Ritus als zweifelhaft zu bewerten. Der betreffende Abbé war durch diese Sub-conditione-Weihe allerdings nur von einem Nicht- zu einem Vielleicht-Priester aufgestiegen.

(3) In den U.S.A. mußten Anfang der 80iger Jahre wegen ihrer Haltung in der Meß- und Papstfrage etwa 10 Kleriker die Lefebvre-Organisation verlassen. Sie bildeten zunächst unter der Führung des ehrgeizigen Abbé Kelly, dem Kontakte zur John-Birtsh-Society nachgesagt werden, eine eigene unabhängige Gemeinschaft. Merkwürdigerweise bewies diese Gruppe vorerst einmal ihre Selbständigkeit dadurch, daß sie die Aktivitäten von S.E. Mgr. Ngo-dinh-Thuc zur Erhaltung der apostolischen Sukzession hemmungslos attackierte. Es erschienen mehrere gehässige Artikel gegen seine Person und die von ihm gespendeten Bischofsweihen, bis sich nach Jahren ein Teil dieser Gruppe von Kelly lossagte und sich sowohl von der Rechtmäßigkeit als auch von der Gültigkeit dieser Weihen überzeugten. Zu dieser Gruppierung in den U.S.A. gehörte auch Abbé Dolan.

(4) Hier hadelt es sich keineswegs um moralisches Schielen, das vom "Splitter im Auge des Bruders" redet, um vom "Balken im eigenen Auge" abzulenken, sondern um ein handfestes moral-theologisches Problem, das sowohl seinen Niederschlag in den dogmatischen Bestimmungen zur Sakramentstheologie (u.a. in denen des Tridentinums) als auch im Kirchenrecht gefunden hat. Wenn Dolan schon beansprucht, Bischof zu sein, dann müßte er gerade als Ex-Econer über diese Materie mehr wissen, zumal er als Lefebvreist und auch als ehemaliger mit diesem Thema seit 1976 konfrontiert ist... bis über seine'Konsekration' ja hinaus! Dabei ging und geht es immer noch um das berühmte "to be or not to be", nämlich gültig geweihter Priester zu sein oder nicht. Und Dolan sollte eigentlich die Aufsätze von Herrn Dr. H.M. Kellner (u.a.die berühmte Nr. 72) über das Problem der Gültigkeit von Lefebvres Priester- und Bischofsweihe nicht ganz vergessen haben, auf die dann seine ehemaligen Mitbrüder Bolduc und Laudenschlager in der Zeitschrift  THE ANGELUS vom Februar 1978 reagierten. Selbstverständlich ist über die Zugehörigkeit zur Freimaurerei und sich den daraus ergebenden Konsequenzen für dessen kirchlichen Status im Kanonischen Recht (CIC) entschieden worden.
So heißt es in Kanon 2335:
"Wer sich der Freimaurerei anschließt, verfällt ohne weiteres der Exkommunikation, die simpliciter dem Apostolischen Stuhl reserviert ist."
Auf die Konstellation Lienart - Lefebvre sind folgende weitere Paragraphen des Kirchenrechtes anzuwenden, wobei man sich erinnern sollte, daß Lienart schon vor seiner Bischofsweihe am 8.12.1928 Hochgradfreimaurer in der Loge in Combrai war, in die er fünf Jahre nach seiner Priesterweihe 1912 eingetreten war. In den Kanones über die Exkommunizierten heißt es:
Kanon 2261:
"§1. Von  (...) Ausnahmen abgesehen, kann ein Exkommunizierter nicht erlaubterweise die Sakramente (...) vollziehen und spenden."
Kanon 2263:
"Den Exkommunizierten ist es auch verboten, die von ihnen bekleideten Ämter oder sonstige kirchliche Dienste auszuüben."
Kanon 2264:
"Im allgemeinen ist es allen Exkommunizierten verboten, einen kirchlichen Jurisdiktionsakt vorzunehmen."
Kanon 2265:
"§1. Für alle Exkommunizierten gelten außerdem folgende Verbote. (...) n.3. Sie können keine Weihe erhalten."
In Kanon 968 wird zu den Weihehindernissen näher ausgeführt:
"§2. Wer mit einer Irregularität oder einem Weihehindernis behaftet ist, darf die empfangenen Weihen nicht ausüben."

Im Zusammenhang mit der Spendung von Lefebvres Priesterweihe durch den exkommunizierten Lienart am 21.9.1929 ist weiterhin Kanon 2372 zu beachten:
"a) Die Suspension a divinis, die dem Apostolischen Stuhl reserviert ist, trifft ohne weiteres jeden, der sich herausnimmt, eine Weihe zu empfangen von jemandem, dessen Exkommunikation bzw. Suspension oder Interdikt durch Richterspruch festgestellt oder verhängt worden ist, oder von einem notorischen Apostaten, Häretiker oder Schismatiker.
b) Wer sich aber im guten Glauben von einem der Genannten weihen ließ, darf die empfangene Weihe so lange nicht ausüben, bis er Dispens erhalten hat." (Hervorhebung durch den Kommentator.)
Unter Berücksichtigung und der Geltung dieser letzten Rechtsbestimmung ist mir nichts bekannt geworden, daß Lefebvre, der bereits  -  wie Dr. Kellner nachgewiesen hat  -  seit 1970 von Lienarts Zugehörigkeit zur Freimaurerei gewußt hat, seine Weiheaktivitäten einstellte und Dispens   bei dem von ihm als Papst anerkannten Paul VI. einholte.

(5) Man vgl. dagegen die von mir durchgeführte Untersuchung über die geforderte Intention bei der Sakramentenspendung (EINSICHT Nr.5, 23. Jahrgang, vom Februar 1994, S.111ff.), die sich dabei äußert und zu erkennen geben muß. Es kann also nicht die Rede davon sein, daß es sich nur um eine "interne Angelegenheit, die niemand überhaupt zu beurteilen vermag", handelt. Gäbe es da nicht die Bestimmung des Tridentinums, 7. Sitzung, Kanon 11, wonach die geforderte Intention konstitutiv für die Spendung der Sakramente wäre, würden Theologen von der Formation eines Dolan glatt behaupten, die Anwendung von Form und Materie wäre hinreichend für das Zustandekommen eines Sakramentes. In der Konsequenz hieße das: eigentlich wäre die Intention überflüssig. Aber das wäre dann eine handfeste Häresie!

(6) Wegen der Komplexität der Materie erlaube ich mir, im Anhang an diesen Kommentar die von mir vor nunmehr über zehn Jahren konzipierte Stellungnahme zum Problem der Gültigkeit von Mgr. Lefebvres Weihen durch den Freimaurer Liénart ("Ist Mgr. Lefebvre ein gültig geweihter Bischof?" in EINSICHT Nr. 5, 13. Jahrgang, Dez. 1983, S. 212-214) nochmals abzudrucken. - Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß Dolan behauptet, es gäbe nicht einmal die Spur eines Beweises von Liénarts Zugehörigkeit zur Freimaurerei, obwohl M. Lefebvre selbst die Tatsache, von einem Freimaurer geweiht und konsekriert worden zu sein, in besagter Rede in Montréal / Kanada am 27.5.1976 bedauernd eingestanden hatte!

(7) Talleyrand, Charles Maurice, * 13.2.1754 zu Paris, + 17.5.1838. - Eigentlich für die militärische Laufbahn vorgesehen, wegen einer Verkrüppelung des rechten Fußes dann für die geistliche Kariere bestimmt, trat er ohne Berufung 1766 ins Seminar von St. Sulpice; 1779 zum Priester geweiht; 1788 Bischof von Autun. 1789 wurde er in die Nationalversammlung gewählt. Er plädierte auf die Konfiszierung des Kircheneigentums und beschwor als einer der ersten die Zivilkonstitution des Klerus. Als die Konsekration aufgrund der Zivilkonstitution Schwierigkeiten verursachte, erklärte sich Talleyrand dazu bereit, am 24.2.1791 zwei Bischöfe zu weihen. "Im Verlaufe der beiden nächsten Monate weihte der inzwischen zum Erzbischof von Paris aufgestiegene Gobel 36 weitere Bischöfe. Diesmal war der Papst [Pius VI.] zur Stellungnahme gezwungen. Am 10. März 1791 verurteilte er mit dem Breve 'Quot aliquantum' die Zivilkonstitution (...). Und in einem zweiten Breve 'Caritas' vom 13. April 1791 erklärte er die Weihen für sakrilegisch (schismatisch und häretisch), verbot ihnen jede Amtshandlung und drohte mit der Suspendierung aller vereidigten Priester, die nicht widerrufen würden." ("Handbuch der Kirchengeschichte", hrsg. von Hubert Jedin, Bd. 6/1, Freiburg 1971, S.31 f.) Vorher, am 21. Jan.1791, hatte Talleyrand bereits auf sein Bistum resigniert; 1802 wurde er laisiert. (Die überwiegende Mehrheit der "konstitutionellen", d.h. schismatischen Bischöfe war also nicht von Talleyrand, wie Dolan behauptet, sondern von Gobel, einer schwachen Person, die wenig später enthauptet wurde, konsekriert worden. - Einen einzigartigen Skandal verursachte Pius VII., indem er am 15.8.1801 die Zustimmung des Hl. Stuhles zum französischen Konkordatsentwurf Bonapartes verkündete und die legitimen Bischöfe aufforderte, zugunsten der von seinem Vorgänger verurteilten zurückzutreten. Von 92 noch lebenden Bischöfen des Ancien Régime, die in den schlimmen Verfolgungszeiten der Revolution treu geblieben waren und durchgehalten hatten, reichten alle ihre Demission ein, ohne Schwierigkeiten zu machen. - Zweifel an der Gültigkeit der von Liénart gespendeten Weihen stützen sich ja nicht nur auf dessen Zugehörigkeit zur Freimaurerei, was alleine noch keine Ungültigkeit bewirken müßte, sondern auch auf die Teilnahme an satanischen Handlungen. (Vgl. dazu den oben angekündigten Abdruck.) (Der Empfang durch einen Exkommunizierten macht die Weihe von sich aus nicht ungültig.)
Nun zu der Behauptung, Talleyrand sei (auch) Freimaurer gewesen, eine Behauptung, die von den Econern immer wieder vorgebracht wird: In der diesbezüglichen deutschen und französischen Spezial-Literatur über die Freimaurerei und den Mitglieder-Verzeichnisse der Logen zur Zeit der Französischen Revolution - das ist zum Zeitpunkt der beanstandeten Bischofsweihen - taucht Talleyrands Name nicht auf. Auch der beste Kenner der französischen Freimaurerei, Georg Kloß, erwähnt ihn nicht. Lediglich Barruel bezeichnet Talleyrand als Freimaurer, wobei es sich aber auch um reine Propaganda handeln könnte. Erst in der napoleonischen Ära soll er nach dem "Dictionnaire Franc-Maçonnerie" (Paris 1987, S. 1157) der Loge angehört haben. Von Talleyrand wird dort gesagt, daß er kein ernsthaftes Interesse an der Freimaurerei gezeigt habe und daß sowohl der Ort als auch der Zeitpunkt seiner Initiation unbekannt seien. Vielmehr berichten die verschiedenen Quellen übereinstimmend, daß Talleyrand sein politisches Amt dafür benutzt habe, bedrängte Kleriker vor der Verfolgung zu schützen. - Damit ist die gesamte Argumentation der Econer - oder Ex-Econer - hinfällig, die mit der angeblichen Parallele zum Fall Talleyrands Liénart - und damit auch Lefebvre - salvieren wollten.

(8) Rampolla del Tindaro, Mariano, *17.8.1843, + 16.12.1913, Kardinal. (Vgl. dazu auch EINSICHT XXIV, Nr. 1, vom  Mai 1994, S. 10.) - Der Vorwurf der Zugehörigkeit Rampollas zur Freimaurerei war selbst mehrfach in dem econeischen MITTEILUNGSBLATT DER PRIESTERBRUDERSCHAFT ST. PIUS X. von Schmidberger, Dolans Ex-Konfrater, erhoben worden. - Wir zitieren aus den Tagebuchaufzeichnungen von Ludwig Freiherr v. Pastor: "[1914] 30. Mai (...) Privataudienz bei Pius X. (...) Dann sagte der Papst als Überleitung zu einer Erörterung der im Nachlaß des Kardinals Rampolla gefundenen Briefe: 'Ich habe in der letzten Zeit viel und oft an Sie gedacht. (...) Wir wären ohne Sie in dieser Sache [d.i. der Änderung der Form des Katholischen Internationalen Wissenschaftlichen Instituts] verloren gewesen. Ich habe auch dem Kardinalstaatsekretär [d.i. Kardinal Merry del Val] gesagt: 'Wehe, wenn wir damals nicht Pastor gehabt hätten'.' Ich erwiderte, ich sei glücklich, daß ich als schwaches Werkzeug der Sache des Hl. Stuhles habe dienen können, auch in jener allerdings schwierigen und peinlichen Angelegenheit. Der Papst sprach dann noch länger über die Korrespondenz Rampollas mit seinen Modernisten-Freunden, die nach dem Tode des Kardinals aufgefunden wurde, und sagte: 'Sie wären erstaunt, wenn Sie diese lesen würden.' Lächelend meinte der Hl. Vater, die in jenen Briefen ersehnte Katastrophe (sein Tod, auf den man warten sollte) sei doch nicht eingetreten. Ernst bemerkte Se. Heiligkeit, es sei traurig, aber wahr, Rampolla habe aus zwei verschiedenen Menschen bestanden." ("Ludwig Freiherr von Pastor, Tagebücher - Briefe - Erinnerungen", hrsg. von Wilhelm Wühr, Heidelberg 1950, S. 598.) - Als Quelle für Rampollas Zugehörigkeit zur Freimaurerei dient Andre Henri Jean Maquis de la Franquerie: "L' ínfaillibilte pontificale" 2. Auflage 1970. (Das Buch kann bezogen werden bei: Jaen Auguy, Editeur "Diffusion de la Pensee Fracaise, Chire-en-Notreuil, F - 86190 - Vouille.) Der Autor war päpstlicher Geheimkämmerer und Kenner der Freimaurerinfiltration des Vatikans, besonders auch der Aktivitäten von Rampolla.

(9) Welch naive Argumentation! Hier wird schlicht das logisch-notwendige Grund-Folge-Verhältnis auf interpersonale Verbindungen übertragen! Weil, so der folgernde Dolan, die 'Folge', hier Mery del Val "ein wunderbarer Mann" war, ist Rampolla auch schon gerechtfertigt! Man versuche umgekehrt diese Art der Schlußfolgerung auf die in Sünde gefallene Schöpfung anzuwenden, und dabei à la Dolan die Schlußfolgerung abzuleiten, daß es dann mit dem Schöpfer nicht weit her sein könne! Daß es sich bei interpersonalen Verhältnissen um Freiheitsverhältnisse handelt, d.h. die Personen rufen gegenseitig auf in Freiheit, scheint Dolan zu  ignorieren.  

(10) Was Dolan hier sagt, kann ich nur unterstützen. In der Tat haben die Widerstands-Bischöfe durch ihre Weihe alleine noch keine Jurisdiktionsgewalt, da sie in der Tat ohne päpstliches Mandat geweiht wurden. (Dieses konnte nicht eingeholt werden, da wir z.Zt. Sedisvakanz haben. Ein später einmal rechtmäßig gewählter Papst müßte deshalb diese Weihen, die nur aus der derzeitigen Notlage heraus zu rechtfertigen sind, ausdrücklich anerkennen und den Konsekrierten die ordentlichen Jurisdiktions-Vollmachten eines Bischofs verleihen.)  Den hierarchie-ähnlichen Status, den sie allerdings haben können, wenn sie sich selbst gehorsam der Lehre der Kirche und ihren Gesetzen unterstellen, verdanken sie der moralischen Autorität, die sie durch ihre Weihe erhalten haben und die sie durch  die getreue  Ausübung ihrer Vollmachten und Verpflichtungen rechtfertigen müssen. - Diese in der Frage der Jurisdiktionsgewalt zurückhaltende Rolle wird m.W. nur von Mgr. Vezelis nicht geteilt, der behauptet, die ordentliche Jurisdiktionsgewalt zu besitzen, womit er sich aber immer mehr isoliert hat.

(11) Zwischen Weihe- und Jurisdiktionsgewalt besteht ein erheblicher sachlicher Unterschied. Letztere wird vom legitimen Oberhaupt der Kirche per Delegation übertragen. Die Weihegewalt wird per entsprechender Weihe (Bischofsweihe) übertragen. Doch deren erlaubte (normale) Ausübung bleibt ebenfalls an die Beauftragung durch Delegation gebunden. - Dolan spielt hier auf seinen ehemaligen Chef Lefebvre an, der, um angeblich die notwendige (Jurisdiktions-)Autorität in der Kirche installiert zu wissen, diese in dem Häretiker Wojtyla verkörpert sehen wollte.

(12) Scholastische Termini, um den Unterschied von "der Wirklichkeit nach" (in actu) und "der Möglichkeit nach" (in potentia) zu bezeichnen.

(13) Pivarunas und Dolan reihen sich mit ihrem Alleingang unrühmlich in die selbstgefälligen Aktionen von Mgr. Guerard des Lauriers, Mgr. Musey, Mgr. McKenna und später leider auch von Mgr.Carmona ein. Alle haben die von ihnen vorgenommenen Konsekrationen nicht als Akte der Gesamtkirche betrachtet, sondern nur als persönliche Entscheidungen. Im Falle von Dolans Konsekration hatte ich neben dem Insinuieren auf einer Sub-conditione-Priesterweihe auch brieflich Pivarunas gebeten, sich wegen dieser Weihe auch mit den anderen Bischöfen abzustimmen. - Dieser Dissenz, der hier seine Fortsetzung erfahren hat, ist das Hauptärgernis für die Gläubigen, die es nicht verstehen können, warum sich angebliche Verteidiger des gemeinsamen Glaubens nicht in den wesentlichsten Aufgaben abstimmen konnten und noch immer nicht können. - Und welches 'Kapitel' Dolan aufzuschlagen im Begriffe ist, sollte allein schon aus seinen oben gemachten Äußerungen hervorgehen.

(14) Unter diesem angeblichen 'Katholiken'-Hut können sich nur Leute versammeln, die sämtliche gravierenden Unterschiede zwischen (wahren) katholischen Christen und den Anhängern der Lefebvre-Sekte ignorieren. Abgesehen von einer Reihe häretischer Positionen, die von den Lefebvreisten hinsichtlich der Sakraments-Theologie und der Lehre über die Konstitution der Kirche vertreten werden, abgesehen auch von der leidigen Problematik hinsichtlich der Gültigkeit ihrer Weihen, bestehen die econeistischen Sektierer darauf, (aus ihrer Sicht: rechtgläubiges) Appendix der apostatischen Kirchenorganisation unter der Führung von Mgr. Wojtyla zu sein bzw. zu bleiben. Diese gravierende Tatsache zu übersehen, disqualifiziert sowohl Dolan und - wenn Mgr. Pivarunas richtig zitiert wurde - auch diesen, als Bischöfe des katholischen Widerstandes zu sprechen.

Einheit nur in der ungeteilten Wahrheit!

Aber alles und alle in einen Topf? Eintopf? Nein Danke!

Eberhard Heller
 
(c) 2004-2018 brainsquad.de